Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das bestätigt, dass eine Wohnung oder ein Teileigentum baulich in sich abgeschlossen und von anderen Einheiten sowie vom Gemeinschaftseigentum klar getrennt ist. Sie ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die Begründung von Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz.

Was ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der zuständigen Baubehörde ausgestellt und bescheinigt, dass die einzelnen Wohn- oder Teileigentumseinheiten in einem Gebäude baulich voneinander abgetrennt und jeweils in sich abgeschlossen sind. Die rechtliche Grundlage findet sich in Paragraph 3 Absatz 2 des Wohnungseigentumsgesetzes. Ohne diese Bescheinigung ist es nicht möglich, Wohnungseigentum zu begründen, also ein Mehrfamilienhaus in separate, einzeln verkäufliche Eigentumswohnungen aufzuteilen.
Voraussetzungen für die Abgeschlossenheit
Eine Wohnung gilt als abgeschlossen, wenn sie einen eigenen, von anderen Wohnungen und Teileigentumseinheiten klar abgetrennten Eingang besitzt und alle für eine selbstständige Nutzung notwendigen Nebenräume wie Küche, Bad und WC umfasst. Der Eingang darf nur über Gemeinschaftsflächen, also Treppenhäuser oder Flure, zugänglich sein, nicht über eine andere Wohnung. Für Teileigentum, also gewerblich genutzte Einheiten, gelten ähnliche Anforderungen, wobei Küche und Bad nicht zwingend vorhanden sein müssen.

Beantragung beim Bauordnungsamt
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird beim zuständigen Bauordnungsamt beantragt. Dem Antrag sind in der Regel Aufteilungspläne beizufügen, die einen genauen Grundriss jeder Einheit sowie die Nummerierung der Einheiten zeigen. Die Aufteilungspläne müssen von einem Architekten oder einem öffentlich bestellten Sachverständigen erstellt werden und müssen mit dem tatsächlichen Bestand des Gebäudes übereinstimmen. Auf unserer Immobilienangebote-Seite finden Sie Eigentumswohnungen, die alle rechtlichen Anforderungen erfüllen.
Bedeutung beim Wohnungsverkauf
Wer ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufteilen und einzeln verkaufen möchte, benötigt zwingend die Abgeschlossenheitsbescheinigung. Sie ist Voraussetzung für die Begründung von Wohnungseigentum durch Teilungserklärung und die anschließende Eintragung der einzelnen Einheiten im Grundbuch. Fehlt die Bescheinigung oder entspricht das Gebäude nicht den Anforderungen, kann keine Eigentumsübertragung an einzelnen Wohnungen erfolgen. Ein erfahrener Immobilienmakler prüft frühzeitig, ob alle notwendigen Unterlagen vorliegen.

Kosten und Bearbeitungsdauer
Die Kosten für die Abgeschlossenheitsbescheinigung variieren je nach Bundesland und Gemeinde, bewegen sich aber in der Regel im dreistelligen Eurobereich je Einheit. Hinzu kommen die Kosten für die Erstellung der Aufteilungspläne durch einen Architekten. Die Bearbeitungsdauer beträgt je nach Behörde und Auslastung einige Wochen bis wenige Monate. Bei der Planung einer Aufteilung sollte ausreichend Zeit eingeplant werden, da die gesamte Prozesskette inklusive Notartermin, Grundbucheintragung und Verkauf mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.
Abgeschlossenheitsbescheinigung und Teilungserklärung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist untrennbar mit der Teilungserklärung verbunden. Beide Dokumente werden beim Notar für die Begründung des Wohnungseigentums benötigt. Der Notar übersendet die Teilungserklärung zusammen mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung und den Aufteilungsplänen an das Grundbuchamt, das daraufhin die einzelnen Wohnungsgrundbücher anlegt. Erst dann können die einzelnen Wohnungen als eigenständige Rechtsobjekte verkauft und belastet werden.

Fazit
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein technisches, aber unerlässliches Dokument für jeden, der Wohnungseigentum begründen oder in Eigentumswohnungen investieren möchte. OSG Immo begleitet Sie professionell bei der Aufteilung und dem Verkauf von Wohnobjekten. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.







