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Energieberater7. Mai 20262 Min. Lesezeit

Welche Zuschüsse gibt es für Energieberater?

Ein qualifizierter Energieberater ist der Schlüssel zu hohen staatlichen Förderungen bei einer Sanierung. Aber wusstest du, dass auch die Kosten für den Berater selbst vom Staat bezuschusst werden? Wir zeigen dir, welche Fördertöpfe du anzapfen kannst.

BAFA-Förderung für den Sanierungsfahrplan (iSFP)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt einen großen Teil der Kosten für die "Energieberatung für Wohngebäude" (EBW). Wenn der Berater einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, gibt es einen direkten prozentualen Zuschuss auf das Beraterhonorar (aktuell bis zu 50 %). Der Clou: Oft rechnet der Berater den Zuschuss direkt mit dem BAFA ab, sodass du nur noch den reduzierten Eigenanteil zahlen musst.

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KfW-Zuschüsse für die Baubegleitung

Wenn es an die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen geht, ist eine energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Experten oft Pflicht, um KfW- oder BAFA-Mittel zu erhalten. Auch diese Leistungen werden gefördert! Über die KfW oder das BAFA (je nach Maßnahme) können bis zu 50 % der Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung erstattet werden.

Steuerliche Förderung als Alternative

Wenn du keine direkten Zuschüsse von KfW oder BAFA beantragen möchtest oder kannst, bleibt dir die steuerliche Förderung. Nach § 35c EStG kannst du energetische Sanierungsmaßnahmen von der Steuer absetzen. Das gilt auch für die Kosten des Energieberaters, die hierfür angefallen sind – diese können sogar zu 50 % direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.

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Regionale und lokale Förderprogramme

Neben dem Bund bieten oft auch Bundesländer, Landkreise oder einzelne Kommunen eigene Förderprogramme an. In manchen Städten gibt es beispielsweise Pauschalzuschüsse für eine Vor-Ort-Beratung oder kleine Boni für die Erstellung eines Energieausweises in Verbindung mit Sanierungsmaßnahmen. Ein guter Energieberater vor Ort kennt diese Töpfe.

Der Ablauf der Fördermittelbeantragung

Ein wichtiger Punkt, an dem viele Hausbesitzer scheitern: Der Reihenfolge der Beantragung. Zuschüsse für die Energieberatung oder für Baumaßnahmen müssen fast immer beantragt werden, bevor ein Liefer- oder Leistungsvertrag unterschrieben wird. Wer zuerst den Heizungsbauer beauftragt und danach den Förderantrag einreicht, geht meist leer aus. Der Energieberater kümmert sich darum, dass alle Fristen und Formalitäten exakt eingehalten werden, was extrem viel Nerven spart.

Kombination von verschiedenen Töpfen

Oft ist es auch möglich, verschiedene Fördermittel miteinander zu kombinieren. So kann man beispielsweise einen zinsgünstigen Kredit der KfW mit einem Tilgungszuschuss nutzen und gleichzeitig lokale Förderprogramme der Gemeinde für eine Dachbegrünung in Anspruch nehmen. Die steuerliche Förderung (§ 35c EStG) darf jedoch nicht mit direkten BAFA- oder KfW-Zuschüssen für dieselbe Maßnahme doppelt genutzt werden. Hier den Überblick zu behalten und die lukrativste Variante für die persönliche Steuersituation zu finden, gehört zur echten Kür eines guten Beraters.

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Fazit: Welche Zuschüsse gibt es für Energieberater?

Du musst die Kosten für einen Energieberater fast nie allein tragen. Durch BAFA, KfW und steuerliche Erleichterungen beteiligt sich der Staat massiv an den Kosten – vorausgesetzt, der Berater ist zertifiziert und dena-gelistet.
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