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Immobilienmakler18. Aug 20263 Min. Lesezeit

Was kostet ein Notar beim Hauskauf?

Notar und Grundbuchamt kosten beim Hauskauf zusammen rund eineinhalb bis zwei Prozent des Kaufpreises. Davon entfällt etwa ein Prozent auf den Notar und ein halbes Prozent auf das Grundbuchamt. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und lassen sich nicht verhandeln - kein Notar darf günstiger oder teurer abrechnen als ein anderer.

Warum die Gebühren überall gleich sind

Grundlage ist das Gerichts- und Notarkostengesetz. Es koppelt die Gebühren an den sogenannten Geschäftswert, der beim Immobilienkauf dem beurkundeten Kaufpreis entspricht. Aus einer Tabelle ergibt sich dazu eine Grundgebühr, die je nach Vorgang mit einem Faktor multipliziert wird. Ein Preisvergleich zwischen Notaren ist deshalb sinnlos. Sinnvoll ist stattdessen, auf Erreichbarkeit und Termintreue zu achten, denn davon hängt ab, wie schnell die Abwicklung läuft.

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Woraus sich die Notarkosten zusammensetzen

Den größten Posten bildet die Beurkundung des Kaufvertrags selbst, die mit einer doppelten Gebühr angesetzt wird. Dazu kommen der Vollzug des Vertrags, also die Korrespondenz mit Ämtern und Banken, sowie die Betreuungstätigkeit rund um Fälligkeit und Kaufpreiszahlung. Finanziert der Käufer über eine Bank, wird zusätzlich die Grundschuld beurkundet, was erneut Gebühren auslöst. Auf alle Positionen kommt die Mehrwertsteuer.

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Die Kosten des Grundbuchamts

Das Grundbuchamt rechnet getrennt ab, auch wenn der Notar die Anträge stellt. Anfallen die Eintragung der Auflassungsvormerkung, die den Käufer zwischen Beurkundung und Umschreibung absichert, die spätere Eigentumsumschreibung sowie die Eintragung der Grundschuld. Dazu kommen Löschungen alter Rechte des Verkäufers. In Summe liegen diese Positionen üblicherweise bei etwa einem halben Prozent des Kaufpreises.

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Wer die Rechnung bekommt

Rechtlich haften Käufer und Verkäufer gegenüber dem Notar gemeinsam. In der Praxis wird im Kaufvertrag jedoch fast immer geregelt, dass der Käufer die Kosten der Beurkundung, des Vollzugs und der Eigentumsumschreibung trägt. Beim Verkäufer bleiben in der Regel nur die Kosten für die Löschung seiner eigenen Grundschulden. Da diese Verteilung Standard ist, sollten Käufer den Betrag von Anfang an in ihre Eigenmittel einplanen.

Wann zusätzliche Kosten entstehen

Teurer wird es, wenn der Ablauf vom Standard abweicht. Ein Notaranderkonto, über das der Kaufpreis treuhänderisch abgewickelt wird, löst eigene Hinterlegungsgebühren aus und wird nur bei besonderem Sicherungsbedürfnis eingerichtet. Auch nachträgliche Änderungen des Vertrags, die Bestellung eines Nießbrauchs oder Wohnrechts sowie eine benötigte Genehmigung eines Betreuungsgerichts schlagen zusätzlich zu Buche. Wer den Vertrag vor der Beurkundung sorgfältig durchgeht, vermeidet solche Nachträge.

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Praxistipp: Nebenkosten vollständig rechnen

Notar und Grundbuch sind nur ein Teil der Kaufnebenkosten. In Baden-Württemberg kommt die Grunderwerbsteuer von fünf Prozent dazu, dazu meist die anteilige Maklerprovision. Zusammen erreichen die Nebenkosten damit schnell rund zehn Prozent des Kaufpreises - und genau diesen Anteil finanzieren Banken in der Regel nicht mit. Er muss aus Eigenmitteln kommen. Als Immobilienmakler in Göppingen stellen wir Käufern diese Aufstellung vor der Kaufentscheidung zur Verfügung.

Fazit: Was kostet ein Notar beim Hauskauf

Rechne mit rund einem Prozent des Kaufpreises für den Notar und einem weiteren halben Prozent für das Grundbuchamt. Die Sätze sind gesetzlich fixiert und bei jedem Notar identisch. Getragen werden sie vertraglich fast immer vom Käufer und gehören damit zu den Eigenmitteln, die die Bank nicht finanziert.

Wir von OSG Immo aus Göppingen rechnen dir die kompletten Kaufnebenkosten vor, bevor du ein Angebot abgibst. Jetzt Kontakt aufnehmen.

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