Ja, Biomasseheizungen wie die Pelletheizung sind weiterhin über die Bundesförderung für effiziente Gebäude förderfähig - allerdings unter zusätzlichen Auflagen, die für Wärmepumpen nicht gelten. Die konkreten Sätze und Anforderungen werden politisch angepasst, deshalb prüfe sie vor der Antragstellung bei der KfW oder über deinen Energieberater.
Die Einordnung im Gebäudeenergiegesetz
Neue Heizungen müssen zu mindestens fünfundsechzig Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Eine Biomasseheizung erfüllt diese Anforderung vollständig und gilt als eigenständige Erfüllungsoption. Für Eigentümer von Altbauten mit hohen Vorlauftemperaturen ist das der entscheidende Vorteil: Wo eine Wärmepumpe ohne umfangreiche Begleitmaßnahmen ineffizient liefe, ist die Pelletheizung sofort einsetzbar.

Die zusätzlichen Auflagen bei Biomasse
Anders als bei der Wärmepumpe knüpft die Förderung für Biomasseheizungen an technische Zusatzbedingungen an. Gefordert wird die Einhaltung eines strengen Staubgrenzwerts, der deutlich unter dem allgemein zulässigen Wert liegt, sowie in der Regel die Kombination mit einer Solarthermieanlage, einer Wärmepumpe oder einer anderen erneuerbaren Anlage zur Warmwasserbereitung. Der Effizienzbonus, den Wärmepumpen mit bestimmten Wärmequellen erhalten, steht Biomasseheizungen dagegen nicht zu.

Welche Boni du bekommen kannst
Die Grundförderung gilt für alle förderfähigen Heizungen im Bestand. Der Klimageschwindigkeitsbonus kommt hinzu, wenn du eine alte funktionsfähige Heizung austauschst - er belohnt den frühen Wechsel und ist zeitlich abschmelzend angelegt. Der Einkommensbonus richtet sich an selbst nutzende Eigentümer unterhalb einer Einkommensgrenze. Alle Bausteine zusammen sind auf einen Maximalsatz gedeckelt, und die förderfähigen Kosten sind je Wohneinheit begrenzt.

Was in die förderfähigen Kosten zählt
Nicht nur der Kessel selbst, sondern auch das Pelletlager, die Fördereinrichtung, der Pufferspeicher, der hydraulische Abgleich, die Anpassung der Heizflächen sowie Demontage und Entsorgung der Altanlage. Auch die Anpassung des Schornsteins gehört dazu. Weil gerade Lagerraum und Fördertechnik bei einer Pelletheizung erhebliche Posten sind, fällt der förderfähige Betrag hier oft höher aus als bei anderen Systemen.
Der Ablauf: Antrag vor Baubeginn
Der Zuschussantrag läuft über die KfW und muss gestellt werden, bevor die Maßnahme beginnt. Voraussetzung ist ein bereits geschlossener Vertrag mit dem Fachunternehmen, der für den Fall der Ablehnung eine entsprechende Bedingung enthält. Nach der Zusage wird gebaut, danach reichst du Rechnung und Fachunternehmererklärung ein. Wer zuerst baut und dann beantragt, erhält nichts - das ist der teuerste vermeidbare Fehler.

Praxistipp: Erst prüfen lassen, ob Pellets passen
Die Förderfähigkeit sagt nichts darüber aus, ob das System zu deinem Haus passt. Du brauchst einen trockenen Lagerraum für mehrere Tonnen Jahresvorrat, eine mögliche Anlieferung per Silofahrzeug und die Bereitschaft, mehr Wartungsaufwand zu tragen als bei Gas oder Wärmepumpe. Ein Energieberater prüft das zusammen mit den Förderbedingungen und ist für die Hüllenmaßnahmen ohnehin verpflichtend einzubinden. Als Immobilienmakler in Göppingen sehen wir, dass ein moderner Heizungsstandard heute spürbar auf den Verkaufspreis durchschlägt.
Fazit: Ist eine Pelletheizung 2026 noch förderfähig
Ja, über die Bundesförderung für effiziente Gebäude - allerdings mit Zusatzauflagen wie einem strengen Staubgrenzwert und meist der Kombination mit einer weiteren erneuerbaren Anlage. Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus sind kombinierbar, der Effizienzbonus dagegen nicht. Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn bei der KfW gestellt werden.
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