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Teilungserklärung
T19. Mai 20263 Min. Lesezeit

Teilungserklärung

Die Teilungserklärung ist das rechtliche Fundament jedes Wohnungseigentums. Sie regelt, welche Bereiche einer Immobilie einem Eigentümer allein gehören, welche gemeinschaftlich genutzt werden und welche Rechte sowie Pflichten mit dem jeweiligen Eigentumsanteil verbunden sind. Für Käufer und Eigentümer von Eigentumswohnungen ist das Verständnis der Teilungserklärung unverzichtbar.

Teilungserklärung bei OSG Immo

Was ist eine Teilungserklärung?

Die Teilungserklärung ist die notarielle Erklärung des Grundstückseigentümers, durch die ein Grundstück mit Gebäude in einzelne Miteigentumsanteile aufgeteilt wird, die mit dem Sondereigentum an bestimmten Wohnungen oder Teileigentumseinheiten verbunden sind. Sie ist im Grundbuch eingetragen und zusammen mit der Gemeinschaftsordnung die Verfassung der Wohnungseigentümergemeinschaft. Ohne Teilungserklärung gibt es kein Wohnungseigentum - sie ist die Grundvoraussetzung für die Entstehung einzeln veräußerbarer Eigentumswohnungen.

Inhalt und Aufbau einer Teilungserklärung

Eine vollständige Teilungserklärung besteht typischerweise aus mehreren Teilen. Die Aufteilungspläne zeigen als zeichnerische Darstellung, welche Räume zum Sondereigentum der jeweiligen Einheit gehören und welche Gemeinschaftsflächen sind. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt, dass die einzelnen Einheiten baulich voneinander getrennt sind. Die Gemeinschaftsordnung regelt das Zusammenleben: Stimmrechte bei Eigentümerversammlungen, Verteilung der Kosten für Instandhaltung und Verwaltung, Nutzungsrechte an Gemeinschaftseigentum wie Garten, Tiefgarage oder Keller sowie Regelungen zu Vermietung, Haustieren oder baulichen Veränderungen.

Teilungserklärung bei OSG Immo

Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum verstehen

Ein zentraler Punkt der Teilungserklärung ist die Abgrenzung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Sondereigentum umfasst die eigentliche Wohnung samt Räumen, die ausschließlich dieser Einheit zugeordnet sind - also Zimmer, Bad, Küche sowie ggf. Keller oder Stellplatz. Gemeinschaftseigentum hingegen sind alle Teile des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum stehen: Treppenhaus, Fassade, Dach, tragende Wände, Außenfenster und technische Anlagen für das gesamte Gebäude. Wichtig zu wissen: Auch wenn ein Balkon zur Wohnung gehört, ist seine Außenfläche oft Gemeinschaftseigentum - Reparaturen werden dann gemeinschaftlich finanziert.

Kostenverteilung und Stimmrechte in der WEG

Die Teilungserklärung regelt, wie laufende Kosten und Instandhaltungsrücklagen auf die Eigentümer verteilt werden. Üblich ist die Verteilung nach Miteigentumsanteilen, die sich meist an der Wohnfläche orientieren. Abweichende Regelungen sind jedoch möglich - so können etwa Kosten für den Aufzug nur auf Eigentümer ab dem ersten Obergeschoss umgelegt werden. Bei Abstimmungen in der Eigentümerversammlung gilt grundsätzlich das Kopfprinzip oder das Miteigentumsanteile-Prinzip, je nach Teilungserklärung. Beschlüsse über bauliche Veränderungen, Sonderumlagen oder die Bestellung des Verwalters müssen die in der Teilungserklärung festgelegten Mehrheitserfordernisse erfüllen.

Teilungserklärung bei OSG Immo

Teilungserklärung beim Immobilienkauf prüfen

Wer eine Eigentumswohnung kaufen möchte, sollte die Teilungserklärung vor dem Notartermin sorgfältig lesen. Achten Sie besonders auf Sondernutzungsrechte - etwa ob ein Gartenteil oder ein Stellplatz tatsächlich rechtssicher der Wohnung zugeordnet ist. Prüfen Sie die Regelungen zu baulichen Veränderungen: Darf der Eigentümer beispielsweise eine Klimaanlage installieren oder die Wohnung ausbauen? Wie ist die Instandhaltungsrücklage geregelt und wie hoch ist das aktuelle Guthaben der Gemeinschaft? Aktuelle Immobilienangebote inklusive aller kaufrelevanten Dokumente finden Sie auf unserer Website.

Teilungserklärung ändern: Das müssen Eigentümer wissen

Eine Teilungserklärung kann nach ihrer Eintragung ins Grundbuch grundsätzlich geändert werden. Dafür ist jedoch in der Regel die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich - und die Änderung muss notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden. Einzelne Regelungen der Gemeinschaftsordnung können durch Beschluss der Eigentümerversammlung angepasst werden, sofern die Teilungserklärung dies ausdrücklich zulässt. Als Immobilienmakler in der Region Göppingen berät OSG Immo Sie umfassend zu allen Aspekten des Wohnungseigentums und unterstützt Sie beim Kauf oder Verkauf Ihrer Eigentumswohnung.

Teilungserklärung bei OSG Immo

Fazit

Die Teilungserklärung ist das rechtliche Rückgrat jeder Wohnungseigentümergemeinschaft. Wer sie kennt und versteht, vermeidet böse Überraschungen beim Kauf oder im Alltag als Eigentümer. OSG Immo steht Ihnen bei Fragen rund um Ihre Eigentumswohnung als kompetenter Partner zur Seite. Jetzt Kontakt aufnehmen.

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