Beim Kauf einer Immobilie fallen neben dem Kaufpreis verschiedene Nebenkosten an - darunter die Notarkosten. Der Notar spielt bei Immobiliengeschäften eine zentrale Rolle: Er beurkundet den Kaufvertrag, überwacht die Abwicklung und sorgt für die Eintragung im Grundbuch. OSG Immo erklärt, welche Kosten beim Notar anfallen und wie sie sich berechnen.
Welche Aufgaben übernimmt der Notar beim Immobilienkauf?
Der Notar ist beim Immobilienkauf in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Ohne notariell beurkundeten Kaufvertrag ist ein Immobilienkauf rechtlich nicht wirksam. Der Notar prüft den Kaufvertrag auf seine rechtliche Zulässigkeit, berät beide Parteien neutral und liest den Vertrag vor der Unterzeichnung vollständig vor. Er stellt sicher, dass beide Seiten die Konsequenzen des Vertrags verstehen. Nach dem Vertragsschluss übernimmt der Notar weitere Aufgaben: Er beantragt die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch, holt Löschungsbewilligungen für bestehende Grundpfandrechte ein und veranlasst schließlich die Eigentumsumschreibung.
Wie hoch sind die Notarkosten beim Immobilienkauf?
Die Notarkosten beim Immobilienkauf richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind damit bundesweit einheitlich geregelt - ein freies Aushandeln der Notargebühren ist nicht möglich. Die Gesamtgebühren des Notars liegen in der Regel bei etwa 1,0 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro sind das also rund 3.000 bis 4.500 Euro. Diese Gebühren teilen sich in verschiedene Einzelposten auf, darunter die Beurkundungsgebühr für den Kaufvertrag, die Betreuungsgebühr für die Abwicklung sowie Auslagen für Beglaubigungen und ähnliches.
Was sind die Grundbuchkosten?
Neben den Notargebühren im engeren Sinne fallen beim Immobilienkauf auch Grundbuchkosten an, die vom Notar an das Grundbuchamt weitergeleitet werden. Zu den typischen Grundbuchkosten gehören die Eintragungsgebühr für den neuen Eigentümer, die Gebühr für die Eintragung einer Grundschuld bei finanziertem Kauf sowie die Gebühr für die Auflassungsvormerkung. Diese Kosten richten sich ebenfalls nach dem GNotKG und betragen zusammen üblicherweise zwischen 0,5 und 1,0 Prozent des Kaufpreises. Zusammen mit den eigentlichen Notargebühren kommen Käufer damit auf Notar- und Grundbuchkosten von insgesamt rund 1,5 bis 2,0 Prozent des Kaufpreises. Als Immobilienmakler empfiehlt OSG Immo, diese Kosten frühzeitig in die Finanzierungsplanung einzubeziehen.
Wer zahlt die Notarkosten?
In Deutschland trägt üblicherweise der Käufer die Notarkosten. Dies ist zwar gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, aber in der Praxis allgemein üblich und wird im Kaufvertrag entsprechend vereinbart. Da der Notar neutral ist und beiden Parteien gegenüber verpflichtet ist, wäre eine andere Aufteilung denkbar - in der Praxis spielen solche Varianten aber kaum eine Rolle. Auch die Grundbuchkosten für die Eigentumsumschreibung trägt in der Regel der Käufer. Die Kosten für eine eventuelle Löschung bestehender Grundpfandrechte übernimmt hingegen der Verkäufer. Beim Kauf aktueller Immobilienangebote in der Region hilft OSG Immo, alle anfallenden Kosten transparent zu machen.
Gibt es Möglichkeiten, Notarkosten zu sparen?
Da die Notargebühren gesetzlich festgelegt sind, lässt sich an ihnen wenig drehen. Einzelne Maßnahmen können jedoch die Notarkosten marginal reduzieren. Wenn Käufer und Verkäufer bereits einen klaren Kaufvertragsentwurf vorlegen können, reduziert sich der Entwurfsaufwand des Notars. Wer auf bestimmte Dienstleistungen verzichtet, etwa auf die notarielle Beglaubigung von Abschriften, kann ebenfalls kleinere Einsparungen erzielen. Größeres Einsparpotenzial bietet die Wahl eines erfahrenen Notars mit immobilienrechtlichem Schwerpunkt, der durch sorgfältige Vertragsgestaltung spätere Streitigkeiten und damit Folgekosten vermeidet.
Notarkosten richtig einplanen
Eine sorgfältige Finanzierungsplanung berücksichtigt alle Nebenkosten von Anfang an. Neben Notar- und Grundbuchkosten von rund 1,5 bis 2,0 Prozent fallen beim Immobilienkauf in Baden-Württemberg auch Grunderwerbsteuer von 5,0 Prozent sowie gegebenenfalls eine Maklerprovision an. Insgesamt können Kaufnebenkosten damit 9 bis 12 Prozent des Kaufpreises ausmachen. Diese Kosten müssen aus dem Eigenkapital gedeckt werden, da sie in der Regel nicht in die Immobilienfinanzierung einbezogen werden. Wer die Kaufnebenkosten unterschätzt, riskiert eine Finanzierungslücke, die den Immobilienkauf in Frage stellen kann.
Fazit: Notarkosten kennen und richtig einplanen
Notarkosten sind ein unverzichtbarer Teil des Immobilienkaufs - sie sichern die rechtliche Abwicklung und schützen Käufer und Verkäufer gleichermaßen. Wer sie frühzeitig in seine Finanzierungsplanung einbezieht, kauft entspannter. Kontaktieren Sie OSG Immo - wir begleiten Sie kompetent durch alle Schritte Ihres Immobilienkaufs in der Region Göppingen.







