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Gebäudeenergiegesetz bei OSG Immo
G19. Mai 20263 Min. Lesezeit

Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist das zentrale Energieeinspargesetz für Gebäude in Deutschland. Seit seiner Einführung im November 2020 legt es verbindliche Anforderungen an den Energieverbrauch von Neu- und Bestandsbauten fest und bestimmt maßgeblich, welche Heizsysteme und Dämmlösungen beim Bau und bei der Sanierung zulässig sind. Für Immobilieneigentümer und Käufer ist das Verständnis des GEG essenziell, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen und Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen.

Gebäudeenergiegesetz bei OSG Immo

Was ist das Gebäudeenergiegesetz?

Das Gebäudeenergiegesetz ist ein deutsches Bundesgesetz, das die energetischen Anforderungen an Gebäude in einem einheitlichen Regelwerk zusammenfasst. Es trat am 1. November 2020 in Kraft und löste drei bis dahin nebeneinander geltende Regelwerke ab: die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Ziel des GEG ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken, den Anteil erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung zu erhöhen und dadurch zur Erreichung der deutschen Klimaziele beizutragen. Das Gesetz gilt sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude und enthält sowohl Anforderungen an den Neubau als auch an die Sanierung von Bestandsgebäuden.

Geschichte und Hintergrund des GEG

Die Geschichte staatlicher Energiesparvorschriften für Gebäude in Deutschland reicht bis in die 1970er Jahre zurück, als infolge der Ölkrise erstmals Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Neubauten eingeführt wurden. Seither wurden die Vorschriften kontinuierlich weiterentwickelt und verschärft. Die Zusammenführung der verschiedenen Regelwerke zum GEG war ein langer politischer Prozess, der mehrere Jahre in Anspruch nahm. Seit seiner Einführung wurde das GEG bereits mehrfach novelliert, zuletzt im Jahr 2023. Die Novelle 2023 brachte insbesondere die viel diskutierte Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien bei neu eingebauten Heizungsanlagen, die ab dem 1. Januar 2024 gilt. Diese Regelung ist Teil der politischen Bemühungen zur Reduktion fossiler Brennstoffe im Gebäudesektor und hat in der deutschen Öffentlichkeit intensive Debatten ausgelöst.

GEG Energieeffizienz bei OSG Immo

GEG-Anforderungen für Neubauten

Für Neubauten stellt das GEG besonders strenge Anforderungen. Neue Wohngebäude müssen seit 2023 als Effizienzhaus 55 (EH 55) errichtet werden, was bedeutet, dass der Jahresprimärenergiebedarf nicht mehr als 55 Prozent des entsprechenden Referenzgebäudes betragen darf. Gleichzeitig werden verbindliche Anforderungen an den Wärmeschutz der Gebäudehülle gestellt, gemessen am Transmissionswärmeverlust. Neubauten müssen zudem zu einem gesetzlich festgelegten Mindestanteil mit erneuerbaren Energien versorgt werden. Diese Anforderungen stellen sicher, dass neue Gebäude von Anfang an energieeffizient sind und ihren Bewohnern langfristig niedrige Betriebskosten bieten.

GEG-Anforderungen für Bestandsgebäude

Auch für bestehende Gebäude enthält das GEG wichtige Vorschriften, die Eigentümer kennen sollten. Bei umfangreichen Sanierungen müssen die betroffenen Bauteile - etwa Außenwände, Dach oder Fenster - bestimmte Mindestwerte für den Wärmeschutz einhalten. Außerdem gilt eine Nachrüstpflicht zur Dämmung von obersten Geschossdecken und zugänglichen Heizungsleitungen in unbeheizten Räumen. Eigentümer, die Immobilien erwerben, sollten bei älteren Gebäuden prüfen, welche GEG-Anforderungen noch zu erfüllen sind. Ein Energieausweis gibt einen ersten Überblick über den energetischen Zustand eines Gebäudes und zeigt mögliche Sanierungsmaßnahmen auf.

GEG Bestandsgebäude bei OSG Immo

Die 65-Prozent-Regelung für erneuerbare Energien

Eine der bekanntesten Regelungen des GEG ist die sogenannte 65-Prozent-Regel. Sie schreibt vor, dass neu eingebaute Heizungsanlagen ab dem 1. Januar 2024 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Das bedeutet in der Praxis, dass reine Gas- oder Ölheizungen in der bisherigen Form grundsätzlich nicht mehr neu eingebaut werden dürfen. Ausnahmen gelten unter anderem für Gebäude in Gebieten, in denen kommunale Wärmepläne noch nicht vorliegen, sowie für bestimmte Haushaltssituationen wie das Erreichen der Altersgrenze oder finanzielle Härtefälle. Technisch erfüllbar ist die Anforderung durch Wärmepumpen, Solarthermie in Kombination mit anderen Systemen, Biomasseheizungen oder den Anschluss an ein Fernwärmenetz. Eine professionelle Energieberatung hilft dabei, die für das jeweilige Gebäude und den individuellen Fall geeignete Lösung zu finden und Fördermittel optimal zu nutzen.

GEG-Bußgelder und Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Die Nichteinhaltung der Anforderungen des GEG kann erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Verstöße gegen die Vorschriften des Gesetzes können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, wobei Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden können. Besonders bei Immobilientransaktionen ist es wichtig, auf die Einhaltung der GEG-Anforderungen zu achten, da etwaige Verstöße auf den neuen Eigentümer übergehen können. Darüber hinaus können mangelnde Energieeffizienz und GEG-Verstöße den Wert einer Immobilie erheblich mindern und die Vermarktbarkeit erschweren. Wer seine Immobilie verkaufen möchte, sollte daher frühzeitig prüfen lassen, ob alle GEG-Anforderungen erfüllt sind.

GEG Anforderungen Immobilien bei OSG Immo

Fazit: GEG und Immobilienverkauf mit OSG Immo

Das Gebäudeenergiegesetz prägt die energetische Zukunft von Wohn- und Gewerbeimmobilien in Deutschland entscheidend. Für Eigentümer bedeutet es konkrete Sanierungspflichten und Investitionen, für Käufer liefert es wichtige Informationen bei der Entscheidungsfindung. Wer eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, sollte den energetischen Zustand des Gebäudes und die geltenden GEG-Anforderungen frühzeitig klären. OSG Immo unterstützt Sie als erfahrener Immobilienmakler in Göppingen dabei, alle relevanten Aspekte zu berücksichtigen. Kontaktieren Sie OSG Immo und lassen Sie sich individuell beraten.

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