Die Nebenkostenabrechnung gehört zu den häufigsten Konfliktthemen zwischen Mieter und Vermieter. Sie zeigt auf, welche Betriebskosten im vergangenen Jahr tatsächlich angefallen sind, und vergleicht diese mit den monatlich geleisteten Vorauszahlungen. Ergibt sich eine Differenz, entstehen entweder Nachzahlungen des Mieters oder Rückerstattungen des Vermieters.

Welche Kosten dürfen umgelegt werden?
Nicht alle Betriebskosten dürfen auf den Mieter umgelegt werden – nur solche, die in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgeführt sind und im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurden. Umlagefähig sind unter anderem: Grundsteuer, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Heizung und Warmwasser, Müllabfuhr, Straßen- und Hausreinigung, Aufzugskosten, Gartenpflege, Hausbeleuchtung sowie Sach- und Haftpflichtversicherung. Nicht umlagefähig sind hingegen Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten und Reparaturen.

Welche Fristen gelten?
Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen. Verpasst er diese Frist, verliert er seinen Anspruch auf Nachzahlungen – der Mieter kann aber nach wie vor eine Erstattung zu viel gezahlter Vorauszahlungen fordern. Nach Erhalt der Abrechnung hat der Mieter ebenfalls zwölf Monate Zeit, Einwände zu erheben, und hat das Recht, Einsicht in die Originalbelege zu nehmen.

Wie erkennt man Fehler in der Abrechnung?
Typische Fehler in Nebenkostenabrechnungen sind: nicht umlagefähige Kostenpositionen, falsche Verteilerschlüssel, fehlerhafte Gesamtkosten, Doppelabrechnung einzelner Positionen oder ein falscher Abrechnungszeitraum. Mieter sollten die Abrechnung sorgfältig prüfen und bei Zweifeln Einsicht in die Belege verlangen. Besonders bei Heizkosten lohnt sich ein genauer Blick: Die Heizkostenverordnung schreibt vor, mindestens 50 Prozent der Heizkosten nach tatsächlichem Verbrauch abzurechnen.

Fazit: Nebenkostenabrechnung sorgfältig prüfen
Eine korrekte Nebenkostenabrechnung ist das Ergebnis transparenter Buchführung und fairer Verteilungsschlüssel. Als Mieter haben Sie das Recht, Fehler anzufechten und Belege einzusehen. Als Vermieter sind Sie verpflichtet, die Abrechnung fristgerecht, vollständig und nachvollziehbar zu erstellen. OSG Immo unterstützt Sie bei allen Fragen zur Immobilienverwaltung und Betriebskostenabrechnung.







