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Mietkaution – Höhe, Anlage und Rückzahlung bei Mietverhältnissen
K14. Jun 20262 Min. Lesezeit

Kaution

Die Mietkaution ist eine finanzielle Sicherheit, die Vermieter von Mietern zu Beginn eines Mietverhältnisses verlangen können. Sie dient als Absicherung für mögliche Schäden an der Wohnung, ausstehende Mietzahlungen oder andere berechtigte Forderungen. Für Mieter stellt die Kaution oft eine erhebliche finanzielle Belastung dar, während Vermieter auf sie als wichtiges Instrument zur Risikoabsicherung angewiesen sind.

Mietkaution Betrag – gesetzliche Höchstgrenze und Berechnung

Wie hoch darf die Kaution sein?

Gesetzlich ist die Mietkaution auf maximal drei Nettokaltmieten begrenzt (§ 551 BGB). Bei einer monatlichen Kaltmiete von 900 Euro darf die Kaution also höchstens 2.700 Euro betragen. Nebenkosten- und Heizkostenpauschalen fließen dabei nicht in die Berechnung ein. Die Kaution muss nicht auf einmal gezahlt werden: Der Mieter hat das gesetzliche Recht, sie in drei gleichen Monatsraten zu leisten, wobei die erste Rate zum Mietbeginn fällig ist.

Kaution anlegen – Kautionskonto und gesetzliche Anforderungen

Wie muss der Vermieter die Kaution anlegen?

Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Kaution vom eigenen Vermögen getrennt auf einem gesonderten Kautionskonto anzulegen, das im Insolvenzfall des Vermieters geschützt ist. Üblich ist ein Sparbuch oder ein Tagesgeldkonto auf den Namen des Mieters. Die erwirtschafteten Zinsen stehen dem Mieter zu und werden bei Rückgabe der Kaution ausgezahlt. Hält der Vermieter diese Vorschrift nicht ein, kann der Mieter die korrekte Anlage der Kaution einfordern.

Kaution Rückzahlung – Fristen und berechtigte Einbehalte

Wann und wie wird die Kaution zurückgezahlt?

Nach dem Auszug und der Rückgabe der Wohnung hat der Vermieter eine angemessene Prüfungsfrist – in der Praxis meist drei bis sechs Monate –, um berechtigte Forderungen geltend zu machen. Stellt er Schäden fest, die über normale Abnutzung hinausgehen, oder bestehen ausstehende Betriebskostennachzahlungen, darf er entsprechende Beträge einbehalten. Der verbleibende Rest der Kaution ist zuzüglich der angefallenen Zinsen an den Mieter zurückzuzahlen. Reine Gebrauchsspuren, die durch normales Wohnen entstehen, rechtfertigen keinen Einbehalt.

Kaution zurückfordern – Rechte des Mieters bei Auszug

Fazit: Kaution transparent und korrekt handhaben

Die Mietkaution ist für beide Seiten ein wichtiges Thema: Mieter sollten darauf achten, dass ihre Kaution korrekt angelegt wird und bei Auszug vollständig zurückerstattet wird. Vermieter profitieren von einer sauber dokumentierten Übergabe, um berechtigte Einbehalte später nachweisen zu können. Das Team von OSG Immo begleitet Sie bei allen Fragen rund um Mietrecht und Immobilienverwaltung.

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