Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes vorbeugen und im Ernstfall die Rettung von Menschen ermöglichen. Bei Wohngebäuden ergeben sich die Anforderungen aus der Landesbauordnung, in Baden-Württemberg also aus der LBO und den zugehörigen Vorschriften.
Vorbeugender und abwehrender Brandschutz
Der vorbeugende Brandschutz betrifft das Gebäude selbst und wird bei Planung und Bau festgelegt. Er gliedert sich in den baulichen Brandschutz mit Wänden, Decken und Türen, den anlagentechnischen Brandschutz mit Rauchmeldern und Meldeanlagen sowie den organisatorischen Brandschutz mit Regeln zur Nutzung. Zum vorbeugenden Brandschutz zählt auch der Blitzschutz; welche Kosten für Blitzschutz am Wohnhaus auf Eigentümer zukommen, zeigen Preisbeispiele eines Fachbetriebs. Der abwehrende Brandschutz ist Aufgabe der Feuerwehr - für Eigentümer relevant ist davon vor allem, dass Zufahrten und Aufstellflächen freigehalten werden müssen.
Gebäudeklassen und Feuerwiderstand
Wie streng die Anforderungen ausfallen, richtet sich nach der Gebäudeklasse, die sich vor allem aus der Höhe des obersten Aufenthaltsraums über Gelände und der Zahl der Nutzungseinheiten ergibt. Ein freistehendes Einfamilienhaus fällt in eine niedrige Klasse mit vergleichsweise geringen Anforderungen, ein mehrgeschossiges Mehrfamilienhaus in eine höhere. Bauteile werden nach ihrer Feuerwiderstandsdauer eingestuft, also danach, wie lange sie einem Brand standhalten - gängig sind Anforderungen von dreissig, sechzig oder neunzig Minuten.
Rettungswege
Für jede Nutzungseinheit müssen zwei voneinander unabhängige Rettungswege vorhanden sein. Der erste ist in der Regel das notwendige Treppenhaus, der zweite häufig eine über die Feuerwehr anleiterbare Stelle - also ein Fenster, das gross genug ist und von aussen erreicht werden kann. Aus dieser Anforderung folgt, dass Zufahrten für die Feuerwehr freigehalten und Treppenhäuser von brennbaren Gegenständen freigeraumt bleiben müssen. Abgestellte Kinderwagen oder Schuhschränke im Treppenhaus sind deshalb kein Ordnungsproblem, sondern ein Sicherheitsthema.
Rauchwarnmelderpflicht
In Baden-Württemberg sind Rauchwarnmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege führen, vorgeschrieben. Der Einbau obliegt dem Eigentümer. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft, also die regelmäßige Prüfung und der Batteriewechsel, ist in Baden-Württemberg dagegen Sache des unmittelbaren Besitzers - bei vermieteten Wohnungen also des Mieters, sofern der Eigentümer diese Aufgabe nicht ausdrücklich übernommen hat.
Brandschutz bei Sanierungen
Bei energetischen Sanierungen entstehen häufig neue brandschutztechnische Fragen. Bei Wärmedämmverbundsystemen aus Polystyrol sind ab einer bestimmten Gebäudehöhe Brandriegel aus nicht brennbarem Material vorgeschrieben. Auch der Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnraum kann die Gebäudeklasse ändern und damit strengere Anforderungen an Treppenraum und Rettungswege auslösen. Solche Punkte gehören vor die Planung, nicht in die Ausführung.
Was das für Käufer bedeutet
Nachträgliche Brandschutzmängel können teuer werden, besonders bei Mehrfamilienhäusern mit ausgebautem Dachgeschoss oder umgenutzten Gewerbeflächen. Vor dem Kauf lohnt der Blick in die Baugenehmigung: Wurde der aktuelle Zustand so genehmigt, oder ist er über die Jahre gewachsen? Als Immobilienmakler in Göppingen prüfen wir bei Mehrfamilienhäusern, ob Nutzung und Genehmigung übereinstimmen.
Fazit
Brandschutz gliedert sich in bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen, deren Umfang sich nach der Gebäudeklasse richtet. Zentrale Punkte sind zwei unabhängige Rettungswege, freie Treppenhäuser und die Rauchwarnmelderpflicht. Bei Sanierungen und Dachausbauten ändern sich die Anforderungen häufig mit. Fragen zu einem konkreten Objekt? Schreib uns über das Kontaktformular.







