Zum Inhalt springen
Jetzt beraten lassen Kontakt

Warenkorb

Dein Warenkorb ist leer

Weiter einkaufen
Newsqerfqwer
Subheading 1

Title 1

Use this text to share news about your brand with your customers. Describe a product, share announcements, or welcome customers to your store.

Auflassungsvormerkung bei OSG Immo
A19. Jun 20264 Min. Lesezeit

Auflassungsvormerkung

Wer eine Immobilie kauft, steht zwischen Kaufvertragsunterzeichnung und endgültiger Eigentumsübertragung vor einer entscheidenden Schutzlücke. Genau hier kommt die Auflassungsvormerkung ins Spiel. Sie sichert den Anspruch des Käufers auf das Grundstück ab und verhindert, dass der Verkäufer das Objekt in der Zwischenzeit anderweitig veräußern oder belasten kann. Im OSG Immo Lexikon erfahren Sie alles Wichtige rund um diesen unverzichtbaren Bestandteil jedes seriösen Immobilienkaufs.

Auflassungsvormerkung bei OSG Immo

Was ist eine Auflassungsvormerkung?

Die Auflassungsvormerkung ist eine Sicherungsmaßnahme im deutschen Immobilienrecht, die im Grundbuch eingetragen wird. Sie dokumentiert den schuldrechtlichen Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung, bevor die eigentliche Auflassung - also die dingliche Einigung zwischen Käufer und Verkäufer vor dem Notar - und die endgültige Eigentumsumschreibung im Grundbuch stattgefunden haben. Im Wesentlichen reserviert die Auflassungsvormerkung das Grundstück für den zukünftigen Eigentümer und gibt ihm einen rechtlich gesicherten Vorrang gegenüber allen anderen möglichen Ansprüchen Dritter. Ohne diese Eintragung könnte ein unredlicher Verkäufer die Immobilie theoretisch mehrfach verkaufen oder mit Grundschulden belasten, ohne dass der erste Käufer davon erfahren würde.

Wie wird die Auflassungsvormerkung eingetragen?

Die Eintragung der Auflassungsvormerkung erfolgt unmittelbar nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. Der Notar veranlasst die Eintragung beim zuständigen Grundbuchamt, in der Regel noch am selben Tag oder kurz danach. Rechtsgrundlage ist Paragraph 883 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Für die Eintragung ist keine gesonderte Zustimmung des Verkäufers erforderlich, da der beurkundete Kaufvertrag bereits als Bewilligungsgrundlage ausreicht. Sie erscheint in Abteilung II des Grundbuchs und bleibt dort bestehen, bis die endgültige Eigentumsumschreibung auf den Käufer vollzogen ist - also bis der Käufer als neuer Eigentümer in Abteilung I des Grundbuchs eingetragen wird.

Auflassungsvormerkung bei OSG Immo

Welchen Schutz bietet die Auflassungsvormerkung?

Der wichtigste Effekt der Auflassungsvormerkung ist die sogenannte Verfügungsbeschränkung. Das bedeutet: Alle Verfügungen, die der Verkäufer nach Eintragung der Vormerkung über das Grundstück trifft und die den Anspruch des Käufers beeinträchtigen würden, sind dem Käufer gegenüber unwirksam. Konkret schützt die Auflassungsvormerkung den Käufer vor einem Weiterverkauf der Immobilie an Dritte, vor der Belastung des Grundstücks mit neuen Grundschulden oder Hypotheken, vor einer Zwangsversteigerung durch Gläubiger des Verkäufers sowie vor einer Insolvenz des Verkäufers. Gerade der Insolvenzschutz ist in der Praxis besonders bedeutsam: Gerät der Verkäufer zwischen Kaufvertragsschluss und Eigentumsumschreibung in Insolvenz, kann der Käufer mit eingetragener Auflassungsvormerkung die Übertragung des Eigentums trotzdem verlangen - ohne Vormerkung wäre der Kaufpreis möglicherweise verloren. Wer Immobilien kaufen möchte, sollte auf diesen Schutzmechanismus niemals verzichten.

Was kostet die Auflassungsvormerkung?

Die Kosten für die Auflassungsvormerkung richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und werden auf Basis des Kaufpreises der Immobilie berechnet. In der Regel belaufen sich die Gebühren auf etwa 0,5 bis 1 Prozent des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro sind das beispielsweise zwischen 1.500 und 3.000 Euro. Diese Kosten sind Teil der gesamten Kaufnebenkosten, zu denen auch die Grunderwerbsteuer, die Notargebühren für die Kaufvertragsbeurkundung und gegebenenfalls die Maklercourtage gehören. Die Ausgabe für die Auflassungsvormerkung ist gut investiertes Geld, da sie den Käufer effektiv vor erheblichen finanziellen Schäden schützt. Ein erfahrener Immobilienmakler weist seine Kunden stets auf die Notwendigkeit dieser Eintragung hin und koordiniert den Ablauf mit dem Notar.

Auflassungsvormerkung bei OSG Immo

Auflassungsvormerkung und Kaufpreiszahlung

Die Auflassungsvormerkung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung. In der Praxis ist es üblich und rechtlich empfehlenswert, dass der Käufer den Kaufpreis erst dann zahlt, wenn die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist und der Notar eine entsprechende Fälligkeitsmitteilung erteilt hat. Diese Mitteilung bestätigt, dass alle Voraussetzungen für eine sichere Eigentumsübertragung erfüllt sind - neben der Eintragung der Auflassungsvormerkung gehören dazu in der Regel auch die Lastenfreistellung des Grundstücks sowie die Erteilung behördlicher Genehmigungen, sofern diese erforderlich sind. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass der Käufer seinen Kaufpreis nicht zahlt, ohne die rechtlich gesicherte Garantie zu haben, dass er tatsächlich Eigentümer der Immobilie werden wird.

Von der Auflassungsvormerkung zur Auflassung

Die Auflassungsvormerkung ist nicht mit der Auflassung selbst zu verwechseln. Während die Auflassungsvormerkung ein vorläufiger Schutzeintrag im Grundbuch ist, stellt die Auflassung die dingliche Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang dar. Diese Einigung muss notariell beurkundet werden und bildet zusammen mit dem Eintragungsantrag beim Grundbuchamt die Grundlage für die eigentliche Eigentumsumschreibung. Erst wenn der Käufer in Abteilung I des Grundbuchs als neuer Eigentümer eingetragen ist, erlischt die Auflassungsvormerkung automatisch, da sie ihren Zweck erfüllt hat. Der gesamte Prozess vom Kaufvertrag bis zur endgültigen Eigentumsumschreibung dauert in Deutschland typischerweise vier bis zwölf Wochen, abhängig von der Bearbeitungszeit des Grundbuchamts.

Auflassungsvormerkung bei OSG Immo

Fazit

Die Auflassungsvormerkung ist ein unverzichtbares Schutzinstrument beim Immobilienkauf in Deutschland. Sie sichert den Anspruch des Käufers ab, verhindert unerwünschte Verfügungen des Verkäufers und schützt selbst im Insolvenzfall. Wer eine Immobilie erwirbt, sollte darauf bestehen, dass die Auflassungsvormerkung unmittelbar nach Kaufvertragsschluss eingetragen wird - ein fairer und kompetenter Makler sowie ein guter Notar werden dies ohnehin veranlassen. Haben Sie Fragen zum Immobilienkauf oder benötigen Sie professionelle Unterstutzung? Kontaktieren Sie uns - das Team von OSG Immo steht Ihnen gern zur Seite.

Teilen

Sie benötigen einen Energieausweis?

Verbrauchsausweis direkt online erstellen: Daten eingeben, Heizkostenabrechnungen hochladen, fertig. GEG-konform, 10 Jahre gültig, 119,90 € Festpreis inkl. MwSt.

Jetzt Energieausweis erstellen