Die Auflassung ist ein zentraler Begriff im deutschen Immobilienrecht und beschreibt die gemeinsame Erklärung von Käufer und Verkäufer vor einem Notar, das Eigentum an einem Grundstück oder einer Immobilie zu übertragen. Erst durch die Eintragung im Grundbuch wird der Käufer rechtlich zum Eigentümer - die Auflassung ist jedoch die notwendige Voraussetzung dafür. OSG Immo erklärt als erfahrener Immobilienmakler alle Schritte rund um den Eigentumsübergang verständlich.

Was bedeutet Auflassung im Immobilienrecht?
Die Auflassung ist in § 925 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt und bezeichnet die dingliche Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber über den Übergang des Eigentums an einem Grundstück. Sie muss zwingend gleichzeitig und vor einem Notar erklärt werden. Die Auflassung allein reicht nicht aus, um das Eigentum zu übertragen: Erst wenn die Auflassung im Grundbuch eingetragen wird, wird der Erwerber zum vollständigen Eigentümer. Deshalb wird im Kaufvertrag in der Regel auch eine Auflassungsvormerkung eingetragen, die den Anspruch des Käufers bereits vor der endgültigen Eigentumsumschreibung sichert.
Auflassung und Auflassungsvormerkung
Die Auflassungsvormerkung ist ein vorläufiger Schutzmechanismus für den Käufer: Sie wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen und verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie in der Zeit zwischen Vertragsschluss und endgültiger Eigentumsumschreibung erneut verkauft oder mit weiteren Grundpfandrechten belastet. Die Eintragung erfolgt unmittelbar nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. Erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung und Erfüllung aller weiteren Voraussetzungen veranlasst der Notar die eigentliche Umschreibung des Eigentums im Grundbuch.

Ablauf der Auflassung beim Immobilienkauf
Der Ablauf einer Auflassung im Rahmen eines Immobilienkaufs läuft typischerweise so ab: Zunächst wird der Kaufvertrag vom Notar beurkundet, der gleichzeitig die Auflassung enthält und die Eintragung der Auflassungsvormerkung veranlasst. Danach wartet der Notar auf die Erfüllung aller Kaufpreisvoraussetzungen: behördliche Genehmigungen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Gemeinde und Finanzamt sowie die vollständige Zahlung des Kaufpreises. Sind alle Bedingungen erfüllt, stellt der Notar den Antrag auf Umschreibung des Eigentums beim Grundbuchamt.
Kosten und Zeitrahmen der Eigentumsumschreibung
Die Kosten der Eigentumsumschreibung richten sich nach dem Gerichtskosten- und Notarkostengesetz und hängen vom Kaufpreis ab. Die Grundbucheintragung kostet typischerweise rund 0,5 Prozent des Kaufpreises. Hinzu kommen die Grunderwerbsteuer, die je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises beträgt, sowie die Notarkosten. Der Zeitrahmen von der Beurkundung bis zur endgültigen Eigentumsumschreibung beträgt in der Regel vier bis acht Wochen, kann aber je nach Auslastung des Grundbuchamts variieren.

Besonderheiten bei der Auflassung in der Praxis
In der Praxis erklärt der Notar die Auflassung häufig zusammen mit dem Kaufvertrag in einem einzigen Beurkundungstermin. Manchmal - etwa bei aufgeschobenen Eigentumsübergängen oder komplexeren Transaktionen - wird die Auflassung auch in einem separaten Termin erklärt. Wichtig zu wissen: Wenn eine Immobilie belastet ist, zum Beispiel durch eine eingetragene Grundschuld zugunsten einer Bank, muss sichergestellt werden, dass diese Belastung vor oder mit der Eigentumsumschreibung gelöscht wird. Der Notar koordiniert dies im Rahmen des Kaufpreisabwicklungsverfahrens.
Auflassung und Immobilienkauf in der Region Göppingen
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Fazit
Die Auflassung ist der rechtliche Kernakt jeder Eigentumsübertragung an Immobilien in Deutschland. Sie ist notariell vorgeschrieben und bildet zusammen mit der Grundbucheintragung das Fundament des sicheren Immobilienerwerbs. Kontaktieren Sie OSG Immo - wir begleiten Sie durch jeden Schritt. Jetzt Kontakt aufnehmen.







