Wer heutzutage ein Haus baut, wird mit strengen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) konfrontiert. Ein Neubau muss hochgradig energieeffizient sein. Doch stellt sich vielen Bauherren die Frage: Bin ich gesetzlich verpflichtet, dafür einen speziellen Energieberater zu engagieren?
Der GEG-Nachweis ist Pflicht, der Berater nicht immer
Das Gesetz schreibt vor, dass für jeden Neubau ein sogenannter GEG-Nachweis (Wärmeschutznachweis) erbracht und ein Energieausweis ausgestellt werden muss. Die Pflicht besteht also in der Dokumentation, nicht in der Beauftragung einer speziellen Berufsgruppe namens "Energieberater". Dieser Nachweis darf von allen Personen mit "Bauvorlageberechtigung" (z.B. Architekten oder Bauingenieuren) erstellt werden, auch wenn sie sich nicht Energieberater nennen.

Wann der Energieberater absolute Pflicht wird
Wenn du für deinen Neubau staatliche Fördermittel beantragen willst – insbesondere die Kredite und Zuschüsse der KfW für ein "Klimafreundliches Wohngebäude" (KFN) –, dann ist ein zertifizierter Energieberater (Experte der dena-Liste) gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Ohne ihn bekommst du keine Förderung. Er muss die energetische Fachplanung vorab bestätigen und nach Abschluss der Bauarbeiten die korrekte Ausführung zertifizieren.

Vorteile eines unabhängigen Beraters
Selbst wenn du komplett ohne Förderung baust (was angesichts der hohen Zinsen selten ratsam ist), lohnt sich ein Energieberater. Architekten planen das Haus, doch ein spezialisierter Energieberater optimiert das Zusammenspiel von Dämmung, Heizungstechnik, Lüftung und Photovoltaik oft noch viel tiefergehend. Er hilft, Baukosten bei der Technik zu sparen und die laufenden Energiekosten zu minimieren.

Fazit: Ist ein Energieberater Pflicht bei Neubau?
Rein rechtlich für die Baugenehmigung: Nein, sofern dein Architekt den GEG-Nachweis erbringen darf. Für staatliche Förderungen der KfW: Ein absolutes Ja. Wer schlau baut, zieht den Energieberater ohnehin frühzeitig hinzu, um das Optimum aus Haus und Fördertöpfen herauszuholen.
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