Das Wohnrecht ist ein dingliches Recht, das einer Person erlaubt, eine Immobilie oder Teile davon zu bewohnen, ohne Eigentümerin zu sein. Es wird im Grundbuch eingetragen und bleibt auch bei einem Eigentümerwechsel bestehen. Im Zusammenhang mit Erbschaft, Schenkung und vorweggenommener Erbfolge spielt das Wohnrecht eine wichtige Rolle.

Was ist das Wohnrecht?
Das Wohnrecht ist in § 1093 BGB geregelt und gewährt dem Berechtigten das Recht, ein Gebäude oder einen Teil davon unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu nutzen. Es handelt sich um ein höchstpersönliches Recht, das weder übertragen noch vererbt werden kann. Es erlischt automatisch mit dem Tod des Berechtigten. Das Wohnrecht wird als beschränkte persönliche Dienstbarkeit ins Grundbuch eingetragen und lastet damit auf dem Grundstück, unabhängig davon, wer Eigentümer ist. Typischerweise wird es im Rahmen von Schenkungen oder Erbverträgen begründet.
Wohnrecht und Nießbrauch: der Unterschied
Wohnrecht und Nießbrauch werden häufig verwechselt, unterscheiden sich aber grundlegend. Während das Wohnrecht ausschließlich das Bewohnen einer Immobilie gestattet, erlaubt der Nießbrauch darüber hinaus die wirtschaftliche Nutzung, also auch die Vermietung und das Einbehalten der Mieteinnahmen. Dadurch ist der Nießbrauch deutlich wertvoller und wirkt sich stärker auf den Verkaufswert der Immobilie aus. Beide Rechte können gezielt eingesetzt werden, um im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge Schenkungsteuer zu sparen, da ihr kapitalisierter Wert das steuerpflichtige Schenkungsvolumen mindert.

Wie wird das Wohnrecht eingetragen?
Die Eintragung des Wohnrechts erfolgt durch eine notarielle Vereinbarung zwischen Eigentümer und Berechtigtem sowie die anschließende Eintragung in Abteilung II des Grundbuchs. Im Notarvertrag werden die genaue Lage des Wohnrechts innerhalb der Immobilie, der Umfang der Nutzung und etwaige Kostentragungspflichten festgelegt. Typischerweise trägt der Berechtigte die laufenden Betriebskosten seiner Wohneinheit selbst. Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten hingegen verbleiben in der Regel beim Eigentümer, soweit sie über den normalen Gebrauch hinausgehen.
Auswirkungen des Wohnrechts auf den Immobilienwert
Ein eingetragenes Wohnrecht mindert den Verkehrswert der Immobilie erheblich, da der Erwerber die Immobilie nicht frei nutzen oder vermieten kann, solange das Wohnrecht besteht. Der Wert des Wohnrechts wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet, indem die ortsübliche Miete für die betroffene Fläche mit der statistischen Lebenserwartung des Berechtigten multipliziert wird. Dieser kapitalisierte Wert wird dann vom Verkehrswert der Immobilie abgezogen. Wer eine Immobilie mit eingetragenem Wohnrecht kauft, muss diesen Abschlag daher klar einpreisen.

Kann das Wohnrecht aufgehoben werden?
Das Wohnrecht kann durch übereinstimmende Erklärung beider Parteien vor dem Notar aufgehoben und anschließend aus dem Grundbuch gelöscht werden. Stirbt der Berechtigte, erlischt das Recht automatisch, muss aber dennoch formell aus dem Grundbuch gelöscht werden. Eine einseitige Aufhebung durch den Eigentümer ist nicht möglich. In manchen Fällen kann ein Wohnrecht auch gegen eine Abfindungszahlung abgelöst werden, wenn sich beide Parteien einigen. Ein erfahrener Immobilienmakler kann bei der Einschätzung des verbleibenden Werts und der Verkaufsstrategie wertvolle Hilfe leisten.
Wohnrecht und Steuerrecht
Im Steuerrecht spielt das Wohnrecht vor allem bei Schenkungen und Erbschaften eine wichtige Rolle. Der kapitalisierte Wert des Wohnrechts mindert den steuerpflichtigen Erwerb und kann dadurch erhebliche Erbschaft- oder Schenkungsteuer einsparen. Die Bewertung erfolgt nach §§ 13 ff. des Bewertungsgesetzes auf Basis des Jahreswerts der Nutzung und der statistischen Lebenserwartung des Berechtigten. Wer im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge Immobilienvermögen übertragen möchte, sollte die Kombination aus Schenkung und Wohnrechtsvorbehalt frühzeitig mit einem Steuerberater und Notar abstimmen.

Fazit
Das Wohnrecht ist ein mächtiges Instrument der Immobilien- und Nachfolgeplanung, das sorgfältige rechtliche und steuerliche Beratung erfordert. Ob beim Kauf eines belasteten Objekts oder bei der Übertragung im Familienkreis: Die Auswirkungen auf Wert und Nutzbarkeit der Immobilie sind erheblich. Das Team von OSG Immo begleitet Sie mit Erfahrung und regionaler Marktkenntnis durch alle Phasen. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten.







