Eine Renovierungsklausel im Mietvertrag regelt, wer während oder nach dem Mietverhältnis für Schönheitsreparaturen und kleinere Renovierungsarbeiten verantwortlich ist. Da viele früher gängige Klauseln in den letzten Jahren durch die Rechtsprechung für unwirksam erklärt wurden, ist das Thema für Mieter und Vermieter gleichermassen relevant. In diesem Beitrag erklären wir, welche Renovierungsklauseln zulässig sind, welche Fallstricke es gibt und worauf beide Vertragsparteien achten sollten.
Was regelt eine Renovierungsklausel?
Eine Renovierungsklausel legt fest, ob und in welchem Umfang der Mieter während der Mietzeit oder beim Auszug für Schönheitsreparaturen wie Streichen, Tapezieren oder das Streichen von Heizkörpern verantwortlich ist. Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung der Mietsache zuständig, kann diese Pflicht jedoch teilweise vertraglich auf den Mieter übertragen, sofern die Klausel wirksam formuliert ist.
Unwirksame Renovierungsklauseln erkennen
Der Bundesgerichtshof hat in zahlreichen Urteilen starre Fristenpläne sowie Klauseln für unwirksam erklärt, die den Mieter unabhängig vom tatsächlichen Abnutzungszustand zur Renovierung verpflichten. Auch sogenannte Endrenovierungsklauseln, die eine Renovierung unabhängig vom Zustand der Wohnung beim Auszug vorschreiben, sind in der Regel nichtig. Mieter sollten ihren Mietvertrag daher genau prüfen, bevor sie unnötige Renovierungsarbeiten durchführen.
Wirksame Gestaltung einer Renovierungsklausel
Damit eine Renovierungsklausel rechtlich Bestand hat, muss sie sich am tatsächlichen Abnutzungsgrad orientieren und darf keine starren, unangemessenen Fristen vorschreiben. Sogenannte weiche Fristenpläne, die eine Renovierung nur bei entsprechendem Bedarf vorsehen, gelten in der Regel als zulässig. Vermieter sollten bei der Vertragsgestaltung auf eine ausgewogene und rechtssichere Formulierung achten.
Folgen unwirksamer Klauseln für Vermieter
Ist eine Renovierungsklausel unwirksam, fällt die Verantwortung für Schönheitsreparaturen automatisch wieder an den Vermieter zurück, unabhängig davon, was ursprünglich im Mietvertrag vereinbart war. Dies kann für Vermieter zu unerwarteten Kosten führen, insbesondere bei älteren Mietverträgen mit veralteten Klauseln. Eine regelmässige rechtliche Überprüfung bestehender Mietverträge ist daher empfehlenswert.
Renovierungsklausel bei Neuvermietung
Bei Abschluss eines neuen Mietvertrags sollten Vermieter besonderen Wert auf eine rechtssichere Formulierung der Renovierungsklausel legen, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen. Eine klare Regelung, die sich am tatsächlichen Zustand der Wohnung orientiert, schafft Transparenz und Rechtssicherheit für beide Vertragsparteien von Anfang an.
Renovierungsklausel im Kontext der Immobilienvermietung
Wer eine Immobilie neu vermietet oder einen bestehenden Mietvertrag überarbeiten möchte, sollte sich professionell beraten lassen, um rechtssichere Klauseln zu formulieren. Ein erfahrener Immobilienmakler in Göppingen unterstützt Vermieter dabei, rechtlich einwandfreie Mietverträge aufzusetzen und Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden.
Fazit
Die Renovierungsklausel ist ein rechtlich anspruchsvolles Thema, bei dem viele früher übliche Formulierungen inzwischen unwirksam sind. Wer als Mieter oder Vermieter Rechtssicherheit haben möchte, sollte den Mietvertrag sorgfältig prüfen oder professionell erstellen lassen. Bei Fragen zur Renovierungsklausel oder zur passenden Immobilie hilft Ihnen das Team von OSG Immo gerne weiter, nehmen Sie einfach über unser Kontaktformular Kontakt zu uns auf.







