Der Maklervertrag ist die rechtliche Grundlage für die Beauftragung eines Immobilienmaklers. Er regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien - also des Auftraggebers und des Maklers - und bestimmt insbesondere, unter welchen Bedingungen eine Maklerprovision fällig wird. Für jeden, der eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, ist das Verständnis des Maklervertrags von entscheidender Bedeutung.
Arten des Maklervertrags
Im deutschen Immobilienrecht unterscheidet man zwischen dem einfachen Maklerauftrag und dem qualifizierten Alleinauftrag. Beim einfachen Maklerauftrag kann der Auftraggeber gleichzeitig mehrere Makler beauftragen und die Immobilie auch selbst verkaufen, ohne eine Provision zu zahlen. Der qualifizierte Alleinauftrag - die im professionellen Umfeld deutlich üblichere Form - verpflichtet den Auftraggeber für eine vereinbarte Laufzeit, ausschließlich mit dem beauftragten Makler zusammenzuarbeiten. Im Gegenzug verpflichtet sich der Makler, aktiv und mit vollem Einsatz für den Erfolg des Vermittlungsgeschäfts tätig zu werden.
Provision und gesetzliche Neuregelung seit 2020
Bis 2020 war es in Deutschland üblich, dass Käufer die gesamte Maklerprovision tragen mussten. Seit Dezember 2020 gilt das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten beim Kauf von Wohnimmobilien: Wenn ein Makler sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig ist, muss er die Provision zu gleichen Teilen aufteilen. Eine Seite darf maximal die Hälfte der Gesamtprovision tragen. Dadurch werden die Kaufnebenkosten fairer zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, was insbesondere in teuren Ballungsgebieten eine erhebliche Entlastung für Käufer bedeutet.
Formvorschriften und Pflichtangaben
Seit dem 23. Dezember 2020 muss ein Maklervertrag zwischen einem Makler und einem Verbraucher beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern mindestens in Textform abgeschlossen werden - also per Brief, Fax oder E-Mail. Der Vertrag muss die wesentlichen Leistungen des Maklers, die vereinbarte Provision und die Fälligkeit genau beschreiben. Fehlt die erforderliche Form, ist der Vertrag unwirksam und der Makler hat keinen Provisionsanspruch. Ein transparenter und vollständiger Maklervertrag schützt beide Parteien vor Missverständnissen und Streitigkeiten.
Fazit
Ein klar formulierter Maklervertrag schafft Vertrauen und schützt beide Seiten. OSG Immo setzt auf Transparenz, faire Konditionen und eine professionelle Vermarktung Ihrer Immobilie. Nehmen Sie Kontakt auf und erfahren Sie, wie wir Ihren Immobilienverkauf oder -kauf optimal begleiten können.







