Die Grundsteuer ist eine jährlich anfallende Gemeindesteuer, die jeder Eigentümer eines Grundstücks oder Gebäudes an die Kommune zahlt. Sie gehört zu den laufenden Kosten einer Immobilie und lässt sich weder abwählen noch aussetzen. Seit der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 wird sie in Deutschland nach vollständig neuen Regeln berechnet - und in Baden-Württemberg nach einem eigenen Modell, das sich deutlich vom Rest der Republik unterscheidet.
Wer die Grundsteuer zahlt
Steuerschuldner ist immer die Person, der das Grundstück zum 01. Januar eines Jahres gehört. Wer im Laufe des Jahres verkauft, bleibt gegenüber der Gemeinde formal für das gesamte Jahr in der Pflicht - im Kaufvertrag wird deshalb üblicherweise geregelt, dass der Käufer die Steuer ab dem Übergabetag anteilig erstattet. Vermieter dürfen die Grundsteuer außerdem über die Betriebskostenabrechnung auf ihre Mieter umlegen, denn sie zählt zu den umlagefähigen Kosten nach der Betriebskostenverordnung. Wirtschaftlich trägt sie am Ende also häufig der Mieter, rechtlich schuldet sie aber der Eigentümer.
Grundsteuer A, B und C
Der Gesetzgeber unterscheidet drei Arten. Die Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen. Die Grundsteuer B gilt für alle bebauten und bebaubaren Grundstücke und ist damit die Variante, die private Eigentümer betrifft. Seit der Reform können Kommunen zusätzlich eine Grundsteuer C erheben: einen erhöhten Hebesatz auf unbebaute, aber baureife Grundstücke. Damit sollen Spekulationsflächen teurer und Bauland schneller bebaut werden. Ob eine Gemeinde davon Gebrauch macht, entscheidet sie selbst.
So wird gerechnet: die dreistufige Formel
Die Berechnung läuft bundesweit in drei Schritten ab. Zuerst ermittelt das Finanzamt den Grundsteuerwert und stellt ihn per Bescheid fest. Darauf wird die gesetzlich festgelegte Steuermesszahl angewendet, woraus sich der Grundsteuermessbetrag ergibt. Im dritten Schritt multipliziert die Gemeinde diesen Messbetrag mit ihrem Hebesatz - und erst daraus entsteht die Summe, die tatsächlich zu zahlen ist. Jeder Eigentümer erhält deshalb regelmäßig zwei getrennte Bescheide: einen vom Finanzamt und einen von der Kommune.
Das Besondere in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg hat von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht und ein eigenes Verfahren eingeführt, das modifizierte Bodenwertmodell. Entscheidend sind hier nur zwei Größen: die Fläche des Grundstücks und der amtliche Bodenrichtwert. Was auf dem Grundstück steht, spielt für die Bewertung keine Rolle. Ein kleines Haus auf einem großen Grundstück wird also genauso bewertet wie ein großes Haus auf derselben Fläche. Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke gibt es einen Abschlag auf die Steuermesszahl, der die Belastung für Wohneigentum spürbar dämpft.
Warum die Belastung so unterschiedlich ausfällt
Weil der Hebesatz von jeder Gemeinde eigenständig festgelegt wird, kann die Grundsteuer für zwei praktisch identische Häuser je nach Ort deutlich auseinanderliegen. Im Rahmen der Reform mussten viele Kommunen ihre Hebesätze anpassen, um aufkommensneutral zu bleiben. Das Ergebnis ist eine Umverteilung: Manche Eigentümer zahlen seit 2025 weniger als vorher, andere spürbar mehr. In Baden-Württemberg trifft die Mehrbelastung tendenziell große Grundstücke in Lagen mit hohem Bodenrichtwert, während kleine Grundstücke in einfachen Lagen häufig entlastet werden.
Was Eigentümer prüfen sollten
Der Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts ist der eigentliche Hebel. Ist die dort erfasste Grundstücksfläche zu groß angesetzt oder wurde ein falscher Bodenrichtwert herangezogen, wirkt sich der Fehler auf jede künftige Jahreszahlung aus. Ein späterer Einspruch gegen den Bescheid der Gemeinde hilft dann nicht mehr weiter, weil diese die Werte des Finanzamts nur übernimmt. Wer eine Immobilie kauft, sollte sich beide Bescheide vor der Beurkundung zeigen lassen - so ist die tatsächliche laufende Belastung von Anfang an bekannt. Als Immobilienmakler in Göppingen prüfen wir diese Unterlagen bei jeder Vermarktung mit, und auch in unseren Immobilienangeboten ist die Grundsteuer ein fester Bestandteil der Kostenaufstellung.
Fazit
Die Grundsteuer ist eine dauerhafte Nebenkostenposition, deren Höhe sich aus dem Grundsteuerwert, der Steuermesszahl und dem kommunalen Hebesatz ergibt. In Baden-Württemberg zählen dabei allein Grundstücksfläche und Bodenrichtwert, nicht die Bebauung. Wer die zugrunde liegenden Bescheide einmal gründlich prüft, vermeidet eine Fehlbelastung, die sonst jedes Jahr aufs Neue anfällt. Du bist unsicher, wie sich die Grundsteuer auf deine Immobilie auswirkt? Nimm gern über unser Kontaktformular Verbindung zu OSG Immo auf - wir schauen uns deine Unterlagen an.







