Wer in Deutschland eine Immobilie kauft, muss neben dem Kaufpreis noch weitere Nebenkosten einkalkulieren. Die Grunderwerbsteuer gehört dabei zu den größten Kostenblöcken. Doch wie hoch ist sie, wer zahlt sie und gibt es Möglichkeiten, sie zu reduzieren? OSG Immo erklärt alles Wichtige rund um die Grunderwerbsteuer.
Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf eines Grundstüks oder einer Immobilie anfällt. Sie ist im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) geregelt und wird auf den beurkundeten Kaufpreis erhoben. Die Steuer entsteht mit dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags und muss in der Regel innerhalb von vier Wochen nach dem Steuerbescheid an das zuständige Finanzamt gezahlt werden. Erst nach vollständiger Zahlung stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus - ohne diese ist eine Eintragung ins Grundbuch nicht möglich.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer wird von den einzelnen Bundesländern festgelegt und variiert daher je nach Standort der Immobilie. In Bayern und Sachsen gilt der niedrigste Steuersatz von 3,5 Prozent. Baden-Württemberg und Hessen erheben 5,0 Prozent, während Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Thüringen, das Saarland und Sachsen-Anhalt mit 6,5 Prozent den höchsten Satz verlangen. In Baden-Württemberg, wo auch Göppingen liegt, beträgt der Steuersatz 5,0 Prozent des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro ergibt sich damit eine Grunderwerbsteuer von 20.000 Euro.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?
Grundsätzlich sind sowohl Käufer als auch Verkäufer gesamtschuldnerisch haftbar, in der Praxis trägt jedoch fast immer der Käufer die Grunderwerbsteuer. Dies ergibt sich aus der üblichen Vereinbarung im notariellen Kaufvertrag. Der Käufer muss die Steuer aus eigenen Mitteln aufbringen, da sie nicht in den Beleihungswert einer Immobilienfinanzierung einbezogen werden kann - Banken finanzieren die Grunderwerbsteuer in der Regel nicht mit. Sie zählt daher zum Eigenkapitalbedarf, den Käufer vor dem Immobilienerwerb einplanen sollten. Als Immobilienmakler weist OSG Immo Kaufinteressenten stets auf diese Kostenpositionen hin.
Gibt es Ausnahmen von der Grunderwerbsteuer?
Ja, das Grunderwerbsteuergesetz sieht verschiedene Ausnahmen und Steuerbefreiungen vor. Übertragungen zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern sowie zwischen Eltern und ihren Kindern sind steuerfrei. Auch Schenkungen und Erbschaften unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer, sondern der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eine Steuerbefreiung greifen, was in der Praxis als Share Deal bezeichnet wird. Wer eine Immobilie aus dem Bestand seiner Familie erwirbt, sollte vorab prüfen, ob eine steuerbefreite Gestaltung möglich ist.
Wie berechnet man die Grunderwerbsteuer?
Die Berechnung ist grundsätzlich einfach: Kaufpreis multipliziert mit dem geltenden Steuersatz des jeweiligen Bundeslandes ergibt die Grunderwerbsteuer. In Baden-Württemberg also: Kaufpreis mal 5,0 Prozent. Wichtig ist, dass mitverkaufte bewegliche Gegenstände wie Einbauküchen oder Gartenmöbel aus dem Kaufpreis herausgerechnet werden können, sofern sie im Kaufvertrag separat ausgewiesen sind. Dies reduziert die Bemessungsgrundlage und damit die Steuer. Achten Sie jedoch darauf, dass solche Aufteilungen plausibel und marktgerecht sein müssen, um vom Finanzamt anerkannt zu werden. Bei Interesse an aktuellen Immobilienangeboten in der Region berät OSG Immo auch zu steuerlichen Aspekten des Immobilienkaufs.
Grunderwerbsteuer und Baufinanzierung
Bei der Planung einer Immobilienfinanzierung sollte die Grunderwerbsteuer von Anfang an als fixer Kostenpunkt einkalkuliert werden. Zusammen mit den Notarkosten und gegebenenfalls der Maklerprovision bildet sie die Kaufnebenkosten, die je nach Bundesland zwischen 9 und 15 Prozent des Kaufpreises ausmachen können. Da diese Kosten nicht finanziert werden, müssen sie aus dem Eigenkapital gedeckt werden. Eine solide Finanzierungsplanung berücksichtigt daher nicht nur den Kaufpreis, sondern alle anfallenden Nebenkosten. Nur so lässt sich der Immobilienerwerb nachhaltig und ohne finanzielle Engpässe realisieren.
Fazit: Grunderwerbsteuer frühzeitig einplanen
Die Grunderwerbsteuer ist ein erheblicher Kostenfaktor beim Immobilienkauf, der nicht unterschätzt werden sollte. Wer ihn von Anfang an in seine Finanzierungsplanung einbezieht, vermeidet unangenehme Überraschungen. Kontaktieren Sie OSG Immo - wir begleiten Sie kompetent durch alle Phasen Ihres Immobilienkaufs in der Region Göppingen.







